An allen Schulen, an denen ein Schulforum (?) eingerichtet ist, sind auch die Elternbeiräte Mitglieder des Schulforums.
Im Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen gibt es, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, ggf. folgende weitere Gremien:
- Gemeinsamer Elternbeirat (?) einer Kommune oder eines Schulverbands,
- Verbundelternbeirat (?) in einem Schulverbund
- Verbundausschuss (?) (§).
Gemeinsamer Elternbeirat (?):
Wenn innerhalb einer Gemeinde oder eines Schulverbands jeweils mehrere Grund-, Mittelschulen oder Förderzentren bestehen, wird ein Gemeinsamer Elternbeirat gebildet. Dieser hat die gleichen allgemeinen Aufgaben wie der Elternbeirat und behandelt Themen, welche die Eltern der Schülerinnen und Schüler an diesen Schulen gemeinsam betreffen. Hierzu können Experten eingeladen werden. (§)
Der Gemeinsame Elternbeirat besteht bei jeweils nicht mehr als vier Grund-, Mittelschulen oder Förderzentren innerhalb einer Gemeinde oder eines Schulverbands aus den Vorsitzenden der Elternbeiräte und ihren Stellvertretern; bei jeweils mehr als vier Grund-, Mittelschulen oder Förderzentren wählen die Vorsitzenden aus den Mitgliedern der Elternbeiräte den aus neun Mitgliedern bestehenden Gemeinsamen Elternbeirat. (§)
Verbundelternbeirat (?):
Elternbeiräte an einer Schule eines Mittelschulverbunds können zudem für ein Amt in einem Verbundelternbeirat kandidieren. Über die Zusammensetzung dieses Gremiums entscheiden die beteiligten Elternbeiräte eigenverantwortlich. (§)
Für den Verbundelternbeirat gelten die Regelungen zum Gemeinsamen Elternbeirat.
Verbundausschuss: (§)
In Mittelschulverbünden wird ein Verbundausschuss mit beratender Funktion gebildet, dem auch die Elternbeiratsvorsitzenden der Mittelschulen angehören. Der Verbundkoordinator (?) ruft gegen Schuljahresende den Verbundausschuss zu einer Sitzung ein und erläutert dort die vorgesehene Verteilung der Klassen auf die jeweiligen Schulstandorte.