Elternvertreter in Bayern

Einrichtungen der Elternvertretung

So funktioniert die Elternvertretung an Ihrer Schule:

So funktiontionert die Elternvertretung an einer Grundschule

Eltern einer Grundschule

Eltern­beirat der Schule

Wahl für zwei Jahre;
Mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder

Gemein­samer Eltern­beirat einer Kommune

bei mehreren Grundschulen innerhalb einer Gemeinde oder eines Schul­verbands

Verbund­eltern­beirat

von Eltern­beiräten in einem Schulverbund gewählt

Eltern einer Klasse

Klassen­eltern­sprecher und Stell­vertreter

Wahl für vom Elternbeirat festgelegte Dauer

Klassen­eltern­versamm­lung

mindestens einmal jährlich; zusätzlich auf Antrag eines Viertels der Erziehungs­berechtigten einer Klasse

So funktiontionert die Elternvertretung an einer Mittelschule

Eltern einer Mittelschule

Eltern­beirat der Schule

Wahl für zwei Jahre;
Mindestens fünf höchstens zwölf Mitglieder

Schulforum

Entsendung von Eltern­beiratsvor­sitzendem und zwei Mitgliedern des Eltern­beirats

Gemein­samer Eltern­beirat einer Kommune

bei mehreren Mittelschulen innerhalb einer Gemeinde oder eines Schul­verbands

Verbund­eltern­beirat

von Eltern­beiräten in einem Schulverbund gewählt

Eltern einer Klasse

Klassen­eltern­sprecher und Stell­vertreter

Wahl für vom Elternbeirat festgelegte Dauer

Klassen­eltern­versamm­lung

mindestens einmal jährlich; zusätzlich auf Antrag eines Viertels der Erziehungs­berechtigten einer Klasse

So funktiontionert die Elternvertretung an einer Förderschule

Eltern einer Förderschule

Eltern­beirat der Schule

Wahl für zwei Jahre;
mindestens fünf höchstens zwölf Mitglieder

Schulforum

Entsendung von Eltern­beirats­vorsitzen­dem und zwei Mitgliedern des Eltern­beirats

Gemein­samer Eltern­beirat einer Kommune

bei mehreren Förder­schulen innerhalb einer Gemeinde oder eines Schul­verbands

Eltern einer Klasse

Klassen­eltern­sprecher und Stell­vertreter

Wahl und Wahlverfahren auf Beschluss des Elternbeirates; Wahl für vom Elternbeirat festgelegte Dauer

Klassen­eltern­versamm­lung

mindestens einmal jährlich; zusätzlich auf Antrag eines Viertels der Erziehungs­berechtigten einer Klasse

So funktiontionert die Elternvertretung an einer Realschule

Eltern einer Realschule

Eltern­beirat der Schule

Wahl für zwei Jahre;
mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder

Schulforum

Entsendung von Eltern­beiratsvorsitzen­dem und zwei Mitgliedern des Eltern­beirats

Eltern einer Klasse

Klassen­eltern­sprecher und Stell­vertreter

Wahl und Wahl­verfahren auf Beschluss des Eltern­beirates; Wahl für vom Eltern­beirat festgelegte Dauer

Klassen­eltern­versammlung

mindestens einmal jährlich; zusätzlich auf Antrag eines Viertels der Erziehungs­berechtigten einer Klasse

So funktiontionert die Elternvertretung an einer Wirtschaftsschule

Eltern einer Wirtschaftsschule

Eltern­beirat der Schule

Wahl für zwei Jahre;
mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder

Schulforum

Entsendung von Eltern­beiratsvorsitzen­dem und zwei Mitgliedern des Eltern­beirats

Eltern einer Klasse

Klassen­eltern­sprecher und Stell­vertreter

Wahl und Wahl­verfahren auf Beschluss des Eltern­beirates; Wahl für vom Eltern­beirat festgelegte Dauer

Klassen­eltern­versammlung

mindestens einmal jährlich; zusätzlich auf Antrag eines Viertels der Erziehungs­berechtigten einer Klasse

So funktiontionert die Elternvertretung an einem Gymnasium

Eltern eines Gymnasiums

Eltern­beirat der Schule

Wahl für zwei Jahre;
mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder

Schulforum

Entsendung von Eltern­beiratsvorsitzen­dem und zwei Mitgliedern des Eltern­beirats

Eltern einer Klasse

Klassen­eltern­sprecher und Stell­vertreter

Wahl und Wahl­verfahren auf Beschluss des Eltern­beirates; Wahl für vom Eltern­beirat festgelegte Dauer

Klassen­eltern­versamm­lung

mindestens einmal jährlich; zusätzlich auf Antrag eines Viertels der Erziehungs­berechtigten einer Klasse

So funktiontionert die Elternvertretung an einer Fachoberschule

Eltern einer Fachoberschule

Eltern­beirat der Schule

Wahl für zwei Jahre;
mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder

Schulforum

Entsendung von Eltern­beiratsvorsitzen­dem und zwei Mitgliedern des Eltern­beirats

Eltern einer Klasse

Klassen­eltern­versammlung

mindestens einmal jährlich; zusätzlich auf Antrag eines Viertels der Erziehungs­berechtigten einer Klasse

So funktiontionert die Elternvertretung an einer Berufsfachschule

Eltern einer Berufsfachschule

Eltern­beirat der Schule

Wahl für zwei Jahre;
mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder

Schulforum

Entsendung von Eltern­beiratsvorsitzen­dem und zwei Mitgliedern des Eltern­beirats

Eltern einer Klasse

Klassen­eltern­versamm­lung

mindestens einmal jährlich; zusätzlich auf Antrag eines Viertels der Erziehungs­berechtigten einer Klasse

Weitere Schularten:

An „Schulen besonderer Art“ wird ein Elternbeirat und ein Schulforum eingerichtet, sowie eine Klassenelternversammlung abgehalten.

An Berufsschulen gehört ein Elternvertreter dem Berufsschulbeirat (§) an. Dieser wird von den Erziehungsberechtigten gewählt.

An Fachschulen, Berufsoberschulen, Fachakademien und Schulen des zweiten Bildungsweges werden keine Elternvertretungen eingerichtet.

Rechtliche Stellung und Grundsätze der Elternvertretung

Schule und Erziehungsberechtigte arbeiten bei der Erziehung und Bildung zusammen. Erziehungsberechtigte können für ein Amt als Elternvertreter kandidieren. Das kann entweder das Amt des Klassenelternsprechers und/oder das eines Mitglieds im Elternbeirat sein. Klassenelternsprecher vertreten die Eltern einer Klasse. Elternbeiräte vertreten die Eltern der gesamten Schule.

Welche Rolle hat die Elternvertretung an der Schule?

Elternvertreter bringen sich ehrenamtlich in der Schule ein, um gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der Schulfamilie Schule partnerschaftlich zu gestalten und weiterzuentwickeln. Sie nehmen die Anliegen und Anregungen der Eltern auf und bringen sie gegenüber Lehrkräften oder der Schulleitung vor. Sie arbeiten immer im Interesse aller Eltern und aller Schüler.

Warum soll ich Elternvertreter werden?

Der Bildungserfolg der Kinder hängt ganz wesentlich von einer gelingenden Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ab.

Als Elternvertreter setzen Sie sich nicht in erster Linie für Ihr Kind ein, sondern gestalten zusammen mit den Eltern, den Lehrkräften, der Schulleitung und den Schülervertretern zentrale Belange der Schule mit. Dabei vertreten Sie die Wünsche und Anliegen der Eltern. Dies ist eine wichtige und einflussreiche Aufgabe, die Sie ehrenamtlich wahrnehmen.

Ehrenamtliches Engagement ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft, die unser Zusammenleben reicher und vielfältiger macht. Alle Informationen rund um bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt in Bayern finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Sozialministeriums.

Welche Funktion hat die Klassenelternversammlung?

An allen Schulen, an denen ein Elternbeirat eingerichtet wird, wird für jede Klasse mindestens einmal jährlich eine Klassenelternversammlung (?) (§) abgehalten, welche die Schulleitung einberuft. Die Klassenelternversammlung wird zudem einberufen, wenn mindestens ein Viertel der Eltern einer Klasse dies fordert. Die Durchführung geschieht im Einvernehmen mit dem Elternbeirat.

Die Klassenelternversammlung dient zur Information der Eltern über alle wichtigen, das Schuljahr betreffenden Themen. Hierzu zählen:

  • die Stundentafel
  • Leistungserhebungen
  • erzieherische Schwerpunkte (z. B. Familien und Sexualerziehung) oder
  • geplante Exkursionen und Fahrten.

Die Klassenelternversammlung muss so angesetzt werden, dass berufstätigen Erziehungsberechtigten eine Teilnahme in der Regel möglich ist.

Die Klassenelternversammlung wird durch die Schule einberufen. Sie wird grundsätzlich durch den Klassenleiter geleitet. Die Klassenelternsprecher und der Elternbeirat können bei der Organisation und Durchführung der Versammlung beteiligt werden.

Auf der ersten Klassenelternversammlung wird meist auch der Klassenelternsprecher gewählt.

An welchen Schularten kann ich für ein Amt als Elternvertreter kandidieren?

Elternvertreter gestalten die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule mit. Ihr Mitwirkungsrecht können Sie ausüben, indem Sie die vom Gesetzgeber eingerichteten Möglichkeiten der Elternvertretung wahrnehmen.

An öffentlichen Schulen in Bayern können Sie für ein Amt als Klassenelternsprecher (?) oder als Elternbeirat (?) kandidieren. Einen Überblick über die Einrichtungen der Elternvertretungen in allen Schularten erhalten Sie hier.

Klassenelternsprecher (KES):

An allen Grundschulen und Mittelschulen werden Klassenelternsprecher gewählt. An Gymnasien, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Förderzentren können KES als Helfer des Elternbeirates gewählt werden. Ob KES an diesen Schularten gewählt werden, entscheidet der jeweilige Elternbeirat der Schule. Die Klassenelternsprecher sind die unmittelbaren Ansprechpartner für die Eltern.

Elternbeirat:

Der Elternbeirat wird ebenfalls demokratisch gewählt und ist die Vertretung der gesamten Elternschaft einer Schule. Er wird gebildet an:

  • Grundschulen
  • Mittelschulen
  • Realschulen
  • Gymnasien
  • Wirtschaftsschulen
  • Fachoberschulen
  • Berufsfachschulen (an denen die Vollzeitschulpflicht erfüllt werden kann)
  • Schulen zur sonderpädagogischen Förderung.

Schulen besonderer Art (§):

Hier werden ein Elternbeirat und ein Schulforum eingerichtet sowie eine Klassenelternversammlung abgehalten.

Berufsschulen:

Ein Elternvertreter gehört dem Berufsschulbeirat (§ 19, 20 BSO) an. Dieser Vertreter wird von den Erziehungsberechtigten gewählt.

Fachschulen, Berufsoberschulen, Fachakademien und Schulen des zweiten Bildungsweges:

Hier werden keine Elternvertretungen eingerichtet, da die Schüler i. d. R. volljährig sind.

Was ist ein Elternbeirat?

Der Elternbeirat (?) ist die offizielle Interessensvertretung der Eltern gegenüber der Schule und den Schulaufsichtsbehörden. Er ist ein organisatorisch selbstständiges Gremium der Schule und damit im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenstellung unabhängig.

Der Elternbeirat ist nicht weisungsgebunden. Er legt Arbeitsweise, Themen und Ziele im rechtlich vorgegebenen Rahmen nach seinen Vorstellungen fest.

Allerdings ist der Elternbeirat nicht rechtsfähig, d.h. er kann keine Verträge schließen und kein Konto einrichten.

Ausführliche Informationen zum Elternbeirat finden Sie hier.

Was ist ein Klassenelternsprecher?

Der Klassenelternsprecher ist der offizielle Interessenvertreter der Eltern einer Klasse gegenüber der Schule.

Er hat im Rahmen seiner Klasse die gleiche Funktion wie der Elternbeirat im Rahmen der gesamten Schule. (§)

Der KES hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Elternbeirat, soweit sich nicht aus seiner Aufgabenstellung oder aus Rechtsvorschriften etwas anderes ergibt.

Die Aufgaben von KES an Gymnasien, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Förderschulen legt der jeweilige Elternbeirat fest (§)

In welchen Gremien können Elternbeiräte mitwirken?

An allen Schulen, an denen ein Schulforum (?) eingerichtet ist, sind auch die Elternbeiräte Mitglieder des Schulforums.

Im Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen gibt es, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, ggf. folgende weitere Gremien:

  • Gemeinsamer Elternbeirat (?) einer Kommune oder eines Schulverbands,
  • Verbundelternbeirat (?) in einem Schulverbund
  • Verbundausschuss (?) (§).

Gemeinsamer Elternbeirat (?):

Wenn innerhalb einer Gemeinde oder eines Schulverbands jeweils mehrere Grund-, Mittelschulen oder Förderzentren bestehen, wird ein Gemeinsamer Elternbeirat gebildet. Dieser hat die gleichen allgemeinen Aufgaben wie der Elternbeirat und behandelt Themen, welche die Eltern der Schülerinnen und Schüler an diesen Schulen gemeinsam betreffen. Hierzu können Experten eingeladen werden. (§)

Der Gemeinsame Elternbeirat besteht bei jeweils nicht mehr als vier Grund-, Mittelschulen oder Förderzentren innerhalb einer Gemeinde oder eines Schulverbands aus den Vorsitzenden der Elternbeiräte und ihren Stellvertretern; bei jeweils mehr als vier Grund-, Mittelschulen oder Förderzentren wählen die Vorsitzenden aus den Mitgliedern der Elternbeiräte den aus neun Mitgliedern bestehenden Gemeinsamen Elternbeirat. (§)

Verbundelternbeirat (?):

Elternbeiräte an einer Schule eines Mittelschulverbunds können zudem für ein Amt in einem Verbundelternbeirat kandidieren. Über die Zusammensetzung dieses Gremiums entscheiden die beteiligten Elternbeiräte eigenverantwortlich. (§)

Für den Verbundelternbeirat gelten die Regelungen zum Gemeinsamen Elternbeirat.

Verbundausschuss: (§)

In Mittelschulverbünden wird ein Verbundausschuss mit beratender Funktion gebildet, dem auch die Elternbeiratsvorsitzenden der Mittelschulen angehören. Der Verbundkoordinator (?) ruft gegen Schuljahresende den Verbundausschuss zu einer Sitzung ein und erläutert dort die vorgesehene Verteilung der Klassen auf die jeweiligen Schulstandorte.

Welche Rolle haben Elternvertreter im Schulforum?

Das Schulforum berät Fragen, die Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen. Es trifft zu bestimmten Themen bindende Entscheidungen und gibt bei anderen Themen Empfehlungen ab (Art. 69 BayEUG und § 17 BaySchO). In diesem Gremium können sich die Mitglieder der Schulfamilie austauschen und gemeinsame Empfehlungen fassen.

Mitglieder des Schulforums sind:

  • die Schulleitung
  • drei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte
  • der Elternbeiratsvorsitzende und zwei vom Elternbeirat gewählte Elternbeiratsmitglieder
  • der Schülerausschuss (d. h. die drei Schülersprecher)
  • ein Vertreter des Sachaufwandsträgers

Den Vorsitz im Schulforum führt der Schulleiter. Das Schulforum wird von der Schulleitung mindestens einmal in jedem Halbjahr einberufen. Das erste Treffen muss bis zum 30. November stattfinden.

 

Elternvertreter bringen die Belange der Eltern in das Schulforum ein. Sie vertreten diese im Austausch mit den anderen Vertretern der Schulfamilie.

Folgende Entscheidungen werden im Einvernehmen mit dem Schulforum getroffen (§):

  1. die Entwicklung eines eigenen Schulprofils, das der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde bedarf,
  2. die Stellung eines Antrags auf Zuerkennung des Status einer MODUS-Schule,
  3. Erlass von Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs (Hausordnung),
  4. Festlegung der Pausenordnung und Pausenverpflegung,
  5. Grundsätze über die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des Schullebens,
  6. Festlegung der über die Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht hinausgehenden Entwicklungsziele im Schulentwicklungsprogramm,
  7. Entwicklung des schulspezifischen Konzepts zur Erziehungspartnerschaft

 

Zusätzlich muss dem Schulforum Gelegenheit zur Stellungnahme bei folgenden Themen gegeben werden:

  1. Wesentliche Fragen der Schulorganisation, soweit nicht eine Mitwirkung der Erziehungsberechtigten oder des Elternbeirats vorgeschrieben ist,
  2. Fragen der Schulwegsicherung und der Unfallverhütung in Schulen,
  3. Baumaßnahmen im Bereich der Schule,
  4. Grundsätze der Schulsozialarbeit,
  5. Namensgebung einer Schule.

 

Grundschulen:

Hier gibt es kein Schulforum. Stattdessen ist der Elternbeirat bei allen Themen zu beteiligen, bei denen an anderen Schulen das Schulforum beteiligt ist.

Berufsschulen:

Hier nimmt der Berufsschulbeirat die Aufgaben des Schulforums wahr.

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