Welche Pflichten hat die Schule gegenüber dem Elternbeirat?
Sprechertext
Die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Schule und Elternbeirat hat eine große Bedeutung für die Entwicklung einer Schule.
Der Elternbeirat hat gesetzlich festgelegte Rechte, welche die Schule beachten muss. Im Umkehrschluss ergeben sich daraus Pflichten der Schule.
Der Elternbeirat hat in einigen Bereichen das Recht auf Mitbestimmung. Das heißt, die Schulleitung kann bei bestimmten Maßnahmen nur mit Zustimmung des Elternbeirats entscheiden. Ohne die Anhörung und Zustimmung des Elternbeirats kann die Maßnahme nicht umgesetzt werden.
Das Recht auf Mitbestimmung gilt z. B. bei folgenden Sachverhalten:
- Entscheidung über die Durchführung von Schullandheimaufenthalten, Schul-Skikursen oder Studienfahrten
- Festlegung der Grundsätze zur Durchführung von sonstigen Schulveranstaltungen der ganzen Schule
- Änderung der Ausbildungsrichtungen, Einführung von Schulversuchen, bei der Entwicklung des Schulprofils „Inklusion“ und bei der Stellung eines Antrags auf Zuerkennung des Status einer MODUS-Schule
Bei bestimmten Fragen muss die Schulleitung die Position des Elternbeirats hören und in ihre Entscheidungen einbeziehen, kann hier jedoch ohne die Zustimmung des Elternbeirats vorgehen.
Dieses Mitwirkungsrecht besteht u. a. in folgenden Bereichen:
- Einführung zugelassener und nicht zulassungspflichtiger Lernmittel an der Schule
- bei Abweichungen von den regulären Sprengelgrenzen der Schule
Zudem hat der Elternbeirat das Recht, von der Schulleitung „über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind“, rechtzeitig informiert zu werden.
Das könnte z. B. bei folgenden Themen der Fall sein:
- Nach der Verabschiedung neuer gesetzlicher Regelungen,
- bei besonderen Vorkommnissen in der Schule
- oder über die Grundsätze der Klassenbildung und Unterrichtsversorgung sowie des Vorgehens zur Vermeidung von Unterrichtsausfall.
Auch gegenüber der Lehrerkonferenz hat der Elternbeirat Rechte:
Er hat das Recht, „in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Elternbeirats fallen“, in der Lehrerkonferenz gehört zu werden.
Information und Beteiligung des Elternbeirates sind Grundlagen dafür, dass die Partnerschaft zwischen Erziehungsberechtigten und Schule gelingt.