Welche rechtliche Stellung habe ich als Klassenelternsprecher?
Klassenelternsprecher (KES) werden an Grundschulen und Mittelschulen gewählt.
An Gymnasien, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Förderzentren können KES als Helfer des Elternbeirates gewählt werden. An diesen Schularten legt der Elternbeirat fest, ob für alle oder nur für einzelne Klassenstufen KES gewählt werden sollen.
Rechtliche Stellung:
- Der KES hat im Rahmen seiner Klasse die gleiche Funktion wie der Elternbeirat im Rahmen der gesamten Schule. (§)
- Der KES hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Elternbeirat, soweit sich nicht aus seiner Aufgabenstellung oder aus Rechtsvorschriften etwas anderes ergibt.
- Die Aufgaben von KES an Gymnasien, Realschulen und Wirtschaftsschulen legt der jeweilige Elternbeirat fest (§) .